Mental Health im Gespräch
Coming soon

Mental Health im Gespräch – Die Yellow-Month-Podcastreihe.

Vom 10.09. – 10.10. präsentieren wir hier die von der Kinderliga gemeinsam mit dem VsUM / den mental health days produzierte Gesprächsreihe. Jeden Montag, Mittwoch und Freitag erscheint eine neue Folge.

In insgesamt 14 Episoden beantworten Mitgliedsorganisationen, die sich für die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen einsetzen, Fragen von Golli Marboe und Angelika Heumader-Rainer zu Prävention, Gesundheitsförderung und Unterstützungsangeboten.

Die Reihe gibt Einblicke in die Arbeit und Projekte der jeweiligen Organisationen. Thematisiert werden aktuelle Herausforderungen, Chancen im interdisziplinären Zusammenwirken sowie gesamtgesellschaftliche Entwicklungen.

Neben der Veröffentlichung auf dieser Seite ist die Serie auch auf den Kanälen der Kinderliga, auf allen üblichen Podcastplattformen (Spotify, Apple Podcasts, etc.) sowie auf mentalhealthdays.eu und vsum.tv verfügbar.

1. Allgemeine Bedingungen 1.1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge über Kreativ-Leistungen und konzeptionelle Arbeiten zwischen Inspiris und Auftraggeberin ausschließlich. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn die Auftraggeberin Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen enthalten. 2. Urheberrecht und Nutzungsrechte 2.1. Alle Entwürfe und Werke unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen Inspiris die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§97ff. UrhG zu. 2.2. Ursprüngliche Entwürfe und Werke dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Inspiris weder im Original noch bei Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Inspiris, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine solche Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Kollektivvertrag für Filmschaffende übliche Vergütung für vergleichbare Leistungen.