1. Allgemeine Bedingungen
1.1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge über Kreativ-Leistungen und konzeptionelle Arbeiten zwischen Inspiris und Auftraggeberin ausschließlich. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn die Auftraggeberin Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen enthalten.
2. Urheberrecht und Nutzungsrechte
2.1. Alle Entwürfe und Werke unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen Inspiris die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§97ff. UrhG zu.
2.2. Ursprüngliche Entwürfe und Werke dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Inspiris weder im Original noch bei Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Inspiris, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine solche Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Kollektivvertrag für Filmschaffende übliche Vergütung für vergleichbare Leistungen.